Rahmen-Zuchtbuchordnung (RZBO) der ISG (vom 19. Mai 2007)
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Für die der ISG angeschlossenen nationalen Zuchtverbände für ShA.
Die nationalen Rechtsgrundlagen sind jeweils zu beachten.
1. Generelle Bestimmungen
Der nationale Verband führt ein Zuchtbuch für Reinzucht-Shagya-Araber (ShA). Die
Zuchtbuchordnung des nationalen Zuchtverbandes baut auf dieser Rahmen-Zuchtbuchordnung
(RZBO) als Mindestanforderung auf. Die jeweiligen Mitgliedsverbände verpflichten sich zur Einhaltung dieser RZBO und akzeptieren
die ISG als Dachorganisation, die, im Sinne einer Ursprungs-Zuchtbuchregelung,
gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden die Regeln der Zucht von Shagya-Araber international mit dieser RZBO aufstellt und einhält.
Die Verbände führen je ein Hengstbuch I und II, sowie ein
Hauptstutbuch und ein Stutbuch mit jeweiligem Anhang.
In das Zuchtbuch können nur Pferde eingetragen werden, für die eine
Zuchtbescheinigung vorliegt und deren beide Elternteile in das Zuchtbuch eingetragen und deren Besitzer Mitglied des jeweiligen
Verbandes sind. Im Fall von eingeführten Pferden sind zur Eintragung Zuchtbescheinigungen (Abstammungsnachweise) in beglaubigter
Übersetzung vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass das Pferd in einem dem Zuchtbuch entsprechenden Register einer im Herkunftsland
amtlich bzw. bei Zuchtverwendung von Arabischen Vollblütern von der World Arabian Horse Organisation (WAHO) bzw. bei
Shagya-Araber von der Internationalen Shagya-Araber Gesellschaft (ISG) anerkannten Zuchtorganisation eingetragen oder
eintragungsfähig sind.
ZUCHTBUCHABTEILUNGEN
Eine vereinfachte Übersicht über
die Abteilungen des Zuchtbuchs gibt die nachstehende Tabelle. Im einzelnen gelten die Bestimmungen nach 2. und 3.
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Hengstbuch I |
Abstammung in der 4. Generation mindestens 7
Shagya-Araber , durch Kommission mit 7,0 oder besser bewertet
für dauerhafte Eintragung muß
eine Hengstleistungsprüfung (gem. Leistungsprüfungsordnung) im jeweils festgelegtem zeitlichen Rahmen erfolgreich absolviert
werden |
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Anhang zu Hengstbuch I |
Abstammung in der 4.Generation weniger als 7
Shagya-Araber oder Vollblutaraber, sonst wie vor |
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Hengstbuch II |
Abstammung in der 4. Generation mindestens 7
Shagya-Araber, durch Kommission schlechter als 7,0 bewertet und/oder keine Hengstleistungsprüfung absolviert |
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Anhang zu Hengstbuch II |
Abstammung in der 4.Generation weniger als 7 Shagya-
Araber oder Vollblutaraber sonst wie HB II zuvor |
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Hauptstutbuch
(Stutbuch I) |
Abstammung in der 4.Generation mindestens 7
Shagya-Araber, Bewertung mindestens 6,0, keine Einzelnote unter 5,0, Väter bis zur 3. Generation HB I eingetragen oder
eintragungsfähig (gemäss jeweiligen Bestimmungen) |
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Anhang zu Stutbuch I |
Abstammung in der 4.Generation weniger als 7
Shagya-Araber oder reine Vollblutaraber, sonst wie HSTB/ SBI zuvor |
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Stutbuch
(Stutbuch II) |
Abstammung in der 4.Generation mindestens 7
Shagya-Araber, Bewertung unter 6,0, und/ oder Väter HB II |
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Anhang zu Stutbuch/SBII |
Abstammung in der 4.Generation weniger als 7
Shagya-Araber und Vollblutaraber, sonst wie Stutbuch zuvor |
11 Allgemeine
Eintragungsanforderungen
Dreijährige und ältere Stuten werden in die Abteilungen des Zuchtbuches eingetragen, sofern ihre Identität durch Überprüfung
der Beschreibung von Farbe, Abzeichen und unveränderlicher Kennzeichen (Brand) zweifelsfrei festgestellt ist. Stuten, die bereits
bei einer anderen Züchtervereinigung eingetragen sind, können zur Zuchtverwendung eingetragen werden.
Dreijährige und ältere Hengste werden in die Abteilungen des Hengstbuches eingetragen, sofern eine ZB vorliegt und ihre Identität
durch Überprüfung der Beschreibung von Farbe und Abzeichen, evtl. unveränderlicher Kennzeichen (Brand) und/oder einer
Abstammungsprüfung z.B. durch Blutgruppenbestimmung oder DNA-Prüfung des Vaters sowie des einzutragenden Hengstes selbst
zweifelsfrei festgestellt ist. Hengste, die in einem Hengstbuch der ISG- Mitgliederverbände eingetragen sind, werden auf Antrag
durch die anderen Mitgliederverbände anerkannt und können in die jeweiligen Hengstbücher eingetragen werden. Vorraussetzung ist
die ordnungsgemäße Zuchtbescheinigung des erstausstellenden Zuchtverbandes.
2. Rassebeschreibung,
Zuchtziel und Eintragungsbedingungen
Der Shagya-Araber ist die auf internationaler Basis in Reinzucht, das heißt
bei geschlossenen Stutbüchern der nationalen Zuchtverbände, gepflegte Weiterentwicklung der «Araber-Rasse» der ungarischen und
österreichischen Gestüte Babolna, Mezöhegyes und Radautz. Sein Zuchtziel ist ein großrahmiges arabisches Pferd, das gleichermaßen
als edles Reit- und Fahrpferd für jedermann geeignet ist . Das Zuchtziel wird über die Methode der Reinzucht angestrebt. Die
Hereinnahme von Genen aus der Arabischen Vollblut-Population ist möglich.
ZUCHTZIELBESCHREIBUNG
Äußere Erscheinung
Farbe
Schimmel, Brauner, Rappe, Fuchs
Erscheinungsbild und Typ
Der Shagya-Araber soll im Erscheinungsbild eines schönen, eleganten und harmonischen Reitpferdes stehen, dabei unverkennbar
über arabischen Ausdruck verfügen und durch feine, trockene Textur und seidige Feinheit des Haares sowie entsprechende Details in
Kopf und Körper gekennzeichnet sein. Zuchthengste und Zuchtstuten sollen einen deutlich ausgeprägten Geschlechtsausdruck zeigen,
wobei die Spätreife der arabischen Pferde zu berücksichtigen ist.
Unerwünscht sind Zuchttiere mit unklarem Rassetyp bzw. indifferentem Geschlechtstyp.
Kopf
Der Kopf soll klein, trocken und markant sein, die Stirnlinie kann leicht konkav oder gerade verlaufen. Die Augen sollen groß
und dunkel sein, weit auseinander liegend. Die Nüstern sollen dunkel groß und sehr erweiterungsfähig sein. Gute Ganaschenfreiheit
und regelmäßige Gebissstellung sollen gegeben sein.
Unerwünscht sind große, schwere, derbe Köpfe, kleine Augen, höhere oder sehr seitlich gestellte Augen, enge Ganaschen und alle
Formen von Gebissanomalien.
Hals
Erwünscht ist ein langer, edler Reitpferdehals mit feiner Kehle, leichtem Genick und gewölbter Kammlinie.
Unerwünscht sind ein zu hoch oder zu tief angesetzter Hals, sowie ein ausgeprägter Unterhals. Insbesondere ein kurzer, schwerer
Hals ist negativ zu bewerten.
Schulter, Sattellage
Erwünscht sind eine große, schräge Schulter und ein markanter, weit in den Rücken reichender Widerrist.
Unerwünscht sind kleine, flache, steile Schultern, ein zu flacher und kurzer bzw. sehr hoher und spitzer Widerrist
Rücken
Erwünscht ist ein mittellanger, gut geschlossener, harmonisch nach unten geschwungener Rücken mit guter Bemuskelung, die eine
elastische Rückentätigkeit ermöglicht.
Unerwünscht ist ein sehr kurzer bzw. sehr langer Rücken, ein weicher Rücken mit matter bzw. strammer aufgewölbter Nierenpartie.
Kruppe
Erwünscht ist eine nur leicht geneigte, lange Kruppe.
Unerwünscht ist eine gerade (horizontale) bzw. stark abfallende oder kurze Kruppe.
Gliedmaßen
Erwünscht ist ein trockenes, gut bemuskeltes Vorderbein mit ausgeprägten Gelenken. Das Hinterbein sollte normal gewinkelt sein
mit einem breiten und gut eingeschienten Sprunggelenk. Die Fesselung sollte elastisch und mittellang sein.
Unerwünscht sind sämtliche Fehlstellungen, wenig Bemuskelung, zu kurze oder zu lange, zu steile oder zu weiche Fesselung. Zu
steile oder zu starke Winkelung der Hintergliedmaßen, angedrückte Ellbogen.
Hufe Erwünscht sind wohlgeformte, zu den Proportionen des Pferdes passende
Hufe.
Unerwünscht sind sämtliche fehlerhafte Hufformen, sowie zu enge, spitze, stumpfe, weite Hufe und flache Trachten.
Korrektheit des Ganges
Erwünscht ist ein von vorne nach hinten gesehen gerader gleichmäßiger Bewegungsablauf.
Unerwünscht sind sämtliche Unkorrektheiten des Bewegungsablaufes wie bügelnder oder ungerader Gang, sowie drehende Gelenke.
Bewegung
Schritt
Erwünscht ist eine taktreine, gleichmäßige Fußfolge im Viertakt, dazu fleißig losgelassen und mit gutem
Raumgriff. Unerwünscht
ist ein taktunreiner oder gestörter (Pass), kurzer, schleppender steifer Schritt.
Trab
Erwünscht ist ein taktreiner (2-Takt) Trab mit energischem Antritt, viel Schub mit deutlich unter den Schwerpunkt tretender
Hinterhand, gutem Raumgriff und hohem Grad an Schwung und Elastizität, sowie erkennbarer Schwebephase.
Unerwünscht ist ein taktunreiner, kraftloser, kurz gebundener, flacher, schwungloser oder festgehaltener Trab.
Galopp
Erwünscht ist ein taktreiner (3-Takt), fleißiger, kraftvoller, erhabener, schwungvoller und elastischer Bergauf-Galopp.
Unerwünscht ist ein taktunreiner, schleppender, kurzer, flacher, schwungloser oder ungenügend durchgesprungener Galopp mit eiliger
Repetition.
Springanlage
Erwünscht ist ein sehr springfreudiges, mutiges Pferd mit gutem Springvermögen schnellem, gut angewinkeltem Vorderbein mit
sich öffnender Hinterhand und einem elastischen und gut aufgewölbten Rücken (Bascule) über dem Sprung. Zusätzlich ist ein
optimales Taxiervermögen mit hoher Geschicklichkeit am Sprung erwünscht.
Unerwünscht ist ein unwilliges, ängstliches, unkontrolliertes Springen, ein hängendes Vorderbein, hohe
Nase über dem Sprung, Anziehen der Hinterbeine, fester und gerader Rücken.
Rittigkeit
Erwünscht ist ein angenehmes Takt– und Sitzgefühl, bei dem der Reiter in der Bewegung mitgenommen wird, mit guter
Rückentätigkeit von Beginn an. Eine aufmerksame, feinfühlige, sichere Anlehnung, zufriedenes Kauen mit Speichelfluss, gehfreudiges
Temperament und gute Lernbereitschaft.
Unerwünscht ist ein Sitzgefühl, bei dem der Reiter gegen die Bewegung gesetzt wird, ein festgehaltenes und nicht zur
Losgelassenheit kommendes, widersetzliches gegen die Hand gehendes, unsensibles, schwerfälliges, hart im Maul oder mit
Zungenfehler behaftetes, mit trägem oder heftigem Temperament ausgestattetes Pferd ohne Lernbereitschaft.
Interieur
Erwünscht ist ein vertrauensvolles, gutartiges Stallverhalten, jederzeit ausgeglichener und sicherer Umgang außerhalb des
Stalles mit guter Nervenstärke und Handhabbarkeit bei außergewöhnlich auftretenden Reizen.
Unerwünscht ist ein falsches, hinterhältiges Verhalten im Stall, schreckhaftes, überängstliches Verhalten im Umgang, panische,
unkontrollierbare Reaktionen auf außergewöhnlich auftretende Reize.
Gesundheit
Erwünscht ist eine allgemein robuste Gesundheit, Langlebigkeit und Fruchtbarkeit, Ausdauer und Genügsamkeit, das Freisein von
Erbfehlern, minimales Gesundheitsrisiko für die Gelenkserkrankungen Podotrochlose (Hufrollenentzündung) OCD (Osteochondrosos
dissecans tarsi) Spat und Arthrosen der Zehengelenke, sowie minimales Gesundheitsrisiko für Atemwegserkrankungen.
Eintragungsfähig
sind Pferde, die das Zuchtprogramm erfüllen, d. h.
a) deren Abstammung sich väterlicher- und
mütterlicherseits auf die staatlichen und privaten Araberzuchten Österreichs-Ungarns zurückführen lässt und die in einem von der
ISG anerkannten Stutbuch verzeichnet oder eintragungsfähig sind,
b) deren Abstammung den obigen Anforderungen entspricht,
wenn der Vater oder die Mutter ein in der Regel von der WAHO anerkannter Vollblutaraber ist, der den Anforderungen dieser
Rahmen-Zuchtbuchordnung entspricht. Über Ausnahmen entscheidet die ISG.
c) die den Bedingungen a) und b) entsprechen und
grundsätzlich in der 4.Generation mindestens 7 Shagya-Araber-Vorfahren von 16 Ahnen führen, dann erfolgt Eintragung die jeweiligen
Abteilungen , oder
d) die den Bedingungen a) und b) entsprechen und in der
4.Generation weniger als 7 Shagya-Araber-Vorfahren von 16 Ahnen führen oder Vollblutaraber sind, dann erfolgt Eintragung in die
jeweiligen Anhänge zu den Abteilungen
e) für Vollblutaraberstuten und –hengste gelten mindestens die
gleichen Leistungsanforderungen wie für Shagya-Araber.
2.1 Körung und Eintragsbedingungen für das Hengstbuch
2.1.1 Durchführung der Körung
Ein Hengst ist körfähig ab dem dritten Lebensjahr.
Die Körung erfolgt auf einer zentralen Hengstschau. Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, kann eine Vorauswahl der zur
Körung angemeldeten Hengste durchgeführt werden. Der Anmeldung zur Körung ist das Ergebnis einer tierärztlichen Untersuchung
beizufügen, die evtl. vorliegende Zahn-, Hodenfehler oder Mängel, insbesondere Gewährsmängel, Anomalien oder sonstige
Erscheinungen aufführt, bei denen auf vererbbare Disposition geschlossen werden kann.
Die Körentscheidung lautet: - gekört, oder- nicht
gekört, oder- vorläufig nicht gekört. Die Körentscheidung lautet «vorläufig nicht gekört», wenn der Hengst die Anforderungen in
Bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird.
Die Körentscheidung ist dem Besitzer des
Hengstes schriftlich mitzuteilen.
Die Entscheidung «gekört» ist in den Abstammungsnachweis einzutragen.
Die Körentscheidung eines Zuchtverbandes, der
nach den Grundlagen dieser RZBO gekört wurde, wird von anderen Zuchtverbänden anerkannt.
Sofern eine staatliche Körung vorgesehen ist,
muss eine diesbezügliche Weisung in der Zuchtordnung enthalten sein.
Bei Nichtkörung ist Wiederholung der
Vorstellung möglich.
2.1.2 Rücknahme,
Widerruf, Widerspruch,
Die dafür notwendigen Regelungen in den Zuchtbuchordnungen der Verbände sind in Übereinstimmung
mit dem nationalen Recht zu gestalten.
2.1.3 Eintragung in das Hengstbuch
I oder in den Anhang zu HB I
Für die dauerhafte Eintragung in das Hengstbuch I oder in den Anhang zum Hengstbuch I ist eine
erfolgreich absolvierte Hengstleistungsprüfung im je nach Prüfungsart
erforderlichen Zeitrahmen zu absolvieren. Vollblutaraberhengste müssen vor ihrem Zuchteinsatz eine Hengstleistungsprüfung
erfolgreich absolviert haben.
Eingetragen werden dreijährige und ältere Hengste, deren Eltern im Hengstbuch I, bzw. im
Hauptstutbuch des jeweiligen Zuchtverbandes eingetragen oder eintragungsfähig sind, oder als Einzelpferde von der ISG als
Shagya-Araber anerkannt sind.
a) deren Abstammungsnachweis das Zuchtprogramm der jeweiligen Abteilung erfüllt,
b) die auf der Körung gekört sind und bei der Eintragung in der Gesamtbewertung
mindestens die Note 7 erreichen, wobei keine Einzelnote unter 5,0 sein darf
c) die bei der Eintragung ein Stockmaß von mindestens154 cm erreichen.
2.1.4 Hengstleistungsprüfungen
Für die dauerhafte Eintragung
in das Hengstbuch I / Anhang zum HB I, wird grundsätzlich eine erfolgreich absolvierte Hengstleistungsprüfung verlangt, wobei es
den Verbänden obliegt, die Leistungsprüfungen nach den Richtlinien der nationalen Reglemente zu organisieren. Grundlage sind die
Leistungsprüfungsmodelle, wie nachfolgend beschrieben.
Erfolgreich geprüft sind Hengste, die:
- bei einer kombinierten
Turniersportprüfung nach ISG-Modell,
bestehend aus Teilprüfungen zur Ermittlung von
a) Springanlage
b) Grundgangarten
c) Rittigkeit
d) Leistungsvermögen
e) Kondition/Ausdauer und Konstitution
f) Temperament, Charakter und
Leistungsbereitschaft
mit einer Durchschnittsnote von 6,0 oder besser abschneiden
-
oder bei einer Hengstleistungsprüfung auf Station 80 Punkte als Gesamtindex oder in einem der Teilindizes Rittigkeit bzw.
Springen mindestens 100 Punkte erbracht haben,
- oder die aufgrund von Turnierleistungen der Klasse L oder höher in
Dressur- oder Springprüfungen mindestens 5 Platzierungen
oder in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse L oder höher, mindestens 3
Platzierungen an 1. bis 3. Stelle erreicht haben,
- oder die eine Distanzsportprüfung mit mindestens 2 Ritten zwischen 60
und 80 km absolviert im siebten Lebensjahr
und 3 Ritten über 80 km absolviert im achten und neunten Lebensjahr, nachweisen.
- Für Vollblutaraber gilt auch eine Rennsportprüfung mit einem GAG von
mindestens 58 kg als Nachweis der Hengstleistungsprüfung
Weitere Hengstleistungsprüfungen kann die ISG zulassen und
durch die Mitgliederversammlung beschließen.
Weitere Leistungsprüfungen können entsprechend den
Regelungen nach den Leistungsstutbüchern der jeweiligen FN, sofern vorhanden, anerkannt, sowie im Stutbuch und auf dem
Abstammungsnachweis eingetragen werden.
2.1.5 Eintragung in das Hengstbuch II oder in den Anhang zu HB II:
Eingetragen werden alle Hengste, die die
Mindestanforderungen der EGRichtlinie erfüllen und deren Abstammungsnachweis das Zuchtprogramm erfüllt, jedoch nicht in das
Hengstbuch I eingetragen werden können.
3. Bewertung für die
Eintragung von Stuten und Hengsten
Alle
Stuten und Hengste, die in das Zuchtbuch des jeweiligen Verbandes eingetragen werden sollen, müssen bewertet werden
3.1
Bewertung für Eintragung von Stuten
Die
Bewertung von Stuten bei der Eintragung muss von mindestens zwei Beauftragten vorgenommen werden, von denen mindestens einer für
die Shagya-Araber-Zucht qualifiziert sein muss, in besonderen Fällen vom Zuchtverantwortlichen allein.
Stuteneintragungen sollen möglichst zentral an einigen Schwerpunktstandorten
und im Jahr der ersten Bedeckung vorgenommen werden. Grundsätzlich sind Nachbewertungen erwünscht.
3.2 Bewertung für Eintragung von Hengsten
Die
Bewertung von Hengsten wird von Mitgliedern einer Kommission vorgenommen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation als Kenner
der Araberzucht vom Vorstand berufen werden.
Dieser Kommission sollten angehören:
-
ein Vorstandsmitglied der Shagya-Araber-Züchter,
-
mindestens ein qualifizierter, neutraler Shagya-Araber-Experte,
der nicht Mitglied des Verbandes sein muß und Ausländer sein kann,
-
mindestens ein erfahrener Shagya-Araber-Züchter,
-
der Zuchtleiter
-
sowie ein Amtstierarzt, bzw. Tierarzt, als beratendes Mitglied.
Die Eintragung der
Bewertungsergebnisse darf nur bei einer zentralen Hengstveranstaltung vorgenommen werden. Lassen die nationalen Verhältnisse
einer zentrale Hengstveranstaltung nicht zu, so kann nach Antrag des jeweiligen Verbandes eine von der ISG autorisierte Kommission
entsprechend dezentrale Hengsteintragungen vornehmen.
3.3 Benotung
Ein einheitliches Benotungssystem bei den der ISG
angeschlossenen Mitgliedsverbänden dient der Vergleichbarkeit .
Die Bewertung der Pferde, die gleichzeitig der
Orientierung der Züchter über das angestrebte Zuchtziel dienen soll, umfasst folgende Teilkriterien mit der folgenden Benotung:
3.3.1. Notenskala
|
10 |
ausgezeichnet |
Outstanding |
Excellent |
|
9 |
sehr gut |
very
good |
tres
bien |
|
8 |
gut |
Good |
Bien |
|
7 |
ziemlich
gut |
pretty
good |
assez
bien |
|
6 |
befriedigend |
Satisfactory |
satisfaisant |
|
5 |
genügend |
Sufficient |
Suffisant |
|
4 |
mangelhaft |
Insufficient |
Insuffisant |
|
3 |
ziemlich
schlecht |
rather
bad |
assez
mauvais |
|
2 |
schlecht |
Bad |
Mauvais |
|
1 |
sehr
schlecht |
very
bad |
tres
mauvais |
2. Es soll
nach sieben Kriterien gerichtet werden.
a) Typ =
Rasse- und Geschlechtstyp im Gesamteindruck, Kopf, Auge, Ausdruck,
b) Gebäude = Exterieur, Hals, Schulter Oberlinie, einschließlich Widerrist und Schweifhaltung,
Tiefe und Breite
des Rumpfes,
c) Fundament = Knochenstärke,
Gelenke, Korrektheit, auch in der Gliedmaßenführung
d) Schritt = Raumgriff, Viertakt, Fleiß und Korrektheit,
e) Trab =
Raumgriff, Schwung, Elastizität, Zweitakt, Korrektheit.
f) Galopp =
Raumgriff, Hinterhandaktivität, Dreitakt, Korrektheit
g) Freispringen =
Springanlage, Taxier- und Springvermögen, Bascule
Die Gesamtnote
eines Pferdes errechnet sich aus der Addition der Wertnoten der Teilkriterien, dividiert durch 7. Die Bewertung wird bei der
Zuchtbucheintragung von der Kommission gemeinsam vorgenommen. Sie kann in besonders begründeten Fällen frühestens nach einem
Jahr abgeändert werden.
Für die Zuchtbucheintragungen sind später gewonnene Informationen,
die zuverlässig Auskunft über den Zuchtwert eines Pferdes geben, angemessen zu berücksichtigen.
4.
Blutgruppenbestimmungen / DNA
Alle Hengste werden nur dann in das entsprechende Hengstbuch
eingetragen, wenn vor ihrem ersten Deckeinsatz eine DNA-Typisierung und/oder eine gültige Bestimmung ihrer Blutgruppe vorliegt. Es
soll eine Abstammungskontrolle durch Blutgruppenuntersuchung der Eltern, soweit diese noch leben, durchgeführt werden. Der
Blutgruppentest und die Abstammungskontrolle werden auf Kosten des Besitzers durchgeführt.
Eine entsprechende DNA-Typisierung und/oder gültige
Bestimmung ihrer Blutgruppe und einer Abstammungskontrolle durch Blutgruppenuntersuchung der Eltern, soweit diese noch leben, ist
bei allen Fohlen und Zuchtpferden die aus dem Ausland eingeführt werden, durchzuführen.
5.
Organisation
Die Führung des Zuchtbuches erfolgt durch den für die
Zuchtarbeit Verantwortlichen des jeweiligen Verbandes, der sich hierzu der Geschäftsstelle und einer Einrichtung der
Datenverarbeitung bedienen kann unter Zusammenarbeit mit den Züchtern.
Der
Zuchtverantwortliche ist für die Richtigkeit der Zuchtbucheintragungen, die Ausstellung der Zuchtbescheinigungen
(Abstammungsnachweise) und Identitätsnachweise (Geburtsbescheinigungen) in Übereinstimmung mit den Zuchtbucheintragungen sowie für
die zentrale Zuchtbuchführung verantwortlich.
6. Zuchtbuch
Das Zuchtbuch
muss Name und Nummer des eingetragenen Pferdes sowie Platz für mindestens drei Vorfahrengenerationen enthalten. Ferner Namen und
Anschrift des Züchters, soweit bekannt, die Eltern und ihre Kennzeichen, evtl. bekannte Ergebnisse von Leistungsprüfungen, weitere
besondere Leistungen und Zuchtwertfeststellungen, das Datum und, soweit bekannt, die Ursache des Abganges, die Ausstellung von
Zuchtbescheinigungen und Entscheid über die Eintragung.
In einer
besonderen Rubrik «Vermerke» sind eventuell Eintragungsveränderungen, Papiere usw. vermerken.
7. Stallbuch
Jeder
Pferdebesitzer führt für die Zuchtpferde seines Bestandes ein Stallbuch, in dem alle wesentlichen Angaben zum betreffenden Pferd
einschließlich seiner Abstammung sowie die aktuellen Daten laufend eingetragen werden. Das Stallbuch ist Bestandteil der gesamten
Zuchtbuchführung und muss hinsichtlich seiner Angaben mit dem Zuchtnachweis, dem Zuchtbuch und dem Fohlenregister übereinstimmen.
Jeder Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverantwortlichen oder seinem Beauftragten die Stallbücher auf Anforderung zur
Überprüfung vorzulegen.
8. Verantwortlichkeit des
Hengsthalters
Die
Hengsthalter sind verpflichtet, ihre Hengste so zu halten, daß Verstöße gegen diese
Rahmen-Zuchtbuchordnung
ausgeschlossen sind. Andernfalls ist anzunehmen, daß die Gewähr für eine einwandfreie züchterische Arbeit nicht mehr gegeben ist.
Der Zuchtverantwortliche hat den Vorstand gegebenenfalls unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt auch, wenn der Hengsthalter
den Stutenbesitzer unzutreffend unterrichtet, Hygienevorschriften oder in sonstiger Weise Grundsätze ordnungsgemäßer
Hengsthaltung mißachtet.
8.1 Besitz-
und Standortwechsel
Jeder Besitz-
und Standortwechsel eines Hengstes ist der jeweiligen Geschäftsstelle innerhalb eines Monats mitzuteilen. Gleiches gilt auch für
den Fall, daß ein Hengst verendet oder in anderer Weise aus der Zucht ausscheidet.
8.2
Deckliste
Die
Hengsthalter sind verpflichtet, je Hengst und Kalenderjahr alle Sprünge auf einer Liste zusammenzufassen und diese Liste dem
Zuchtverantwortlichen bis zum 31. Oktober jedes Kalenderjahres einzureichen.
8.3.
Deckschein
Der Deckschein
ist nach erfolgtem Deckakt vom Hengsthalter vollständig auszufüllen und mit der Unterschrift des Hengsthalters oder seines
Stellvertreters zu versehen. Der Deckschein muß mindestens enthalten: Name und Nummer der Stute, Name und Nummer des Hengstes,
Deckdaten (Platz für Nachdeckdaten), Name und Anschrift des Stutenbesitzers bzw. Züchters, Platz für die Unterschrift des
Hengsthalters. Der Besitzer der gedeckten Stute erhält den Deckschein vom Hengsthalter und hebt ihn bis zum Abfohlen der Stute
auf. Den Deckblock erhält der Hengsthalter auf Anforderung von der Geschäftsstelle.
9 Fohlenmeldung
Die
Fohlenmeldung wird nach erfolgter Abfohlung mit den entsprechenden Daten versehen und innerhalb von 28 Tagen an den
Zuchtverantwortlichen gesandt. Dies gilt auch bei totgeborenen Fohlen (Abort) oder Fohlen, die kurz nach der Geburt verendet sind.
Die Fohlenmeldung muss mindestens enthalten: Name und Nummer des Vaters, Adresse und Name des Hengsthalters und Stutenbesitzers,
Geburtsdatum des Fohlens, evtl. Angaben über Totgeburt, Verenden kurz nach der Geburt, Verfohlen, Unterschrift des
Stutenbesitzers..
10. Das Brennen von Fohlen (linker
Oberschenkel)
Fohlen der Rasse Shagya-Araber werden mit dem Rassebrand der „Shagya-Sonne“ mit
innenliegenden Rassesignet, sowie einem Nummernbrand durch Brennbeauftragte auf dem linken Oberschenkel fachmännisch aktiv
gekennzeichnet.
Ausnahmen sind von der ISG zu genehmigen.
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Heißbrand für Fohlen aus
Hengstbuch I und II sowie Stutbuch I und II |
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10.1
Gestütsbrände
Zusätzliche Gestütsbrände bedürfen der Zustimmung des ISG .
10.2 Brennbeauftragte
Das Brennen
darf grundsätzlich nur durch Beauftragte der Verbände erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Zuchtverantwortlichen. Der
Beauftragte für das Brennen hat vorab durch Prüfung der Abstammungsunterlagen die Identität des betreffenden Pferdes
festzustellen.
Begriffsbestimmungen
Zuchtverband:
Eine Züchtervereinigung nach der Definition des Tierzuchtgesetzes des jeweiligen
Landes.
Zuchtpferd:
ein Pferd
a) dessen Eltern und Grosseltern in einem Zuchtbuch derselben Rassen
eingetragen oder vermerkt sind und das dort selbst entweder eingetragen oder vermerkt ist und eingetragen werden kann oder,
b) das im Zuchtbuch einer anerkannten Zuchtvereinigung eingetragen ist
(eingetragenes Zuchtpferd).
Zuchtwert:
Der erbliche Einfluss von Pferden auf die Leistung und Merkmale der äußeren
Erscheinung ihrer Nachkommen. Der Gesamtwert wird an Pferden ab einem Alter von 3 Jahren festgestellt.
Leistungsprüfung:
Ein Verfahren zur Ermittlung der Leistung von Pferden im Rahmen der
Feststellung eines Zuchtwertes.
Zuchtbuch:
Ein von einer anerkannten Züchtervereinigung geführtes Buch/Datei der
Zuchtpferde zu ihrer Identifizierung und zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen.
Alter des Pferdes:
Für die Altersangabe gilt von im Oktober, November und Dezembergeborenen
Pferden der 1. Januar des folgenden, bei allen anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für die
Jahrgangszugehörigkeit.
Körung:
Körung ist die Entscheidung des Zuchtverbandes über den grundsätzlichen
vorläufigen Zuchteinsatz des Hengstes im Rahmen des jeweiligen Zuchtprogramms. In die Entscheidung gehen insbesondere die Merkmale
der äußeren Erscheinung sowie der Leistungsveranlagung ein, soweit diese aus den vorliegenden Informationen ersichtlich sind. Zum
endgültigen Zuchteinsatz gehört eine erfolgreich absolvierte Leistungsprüfung.
Eintragungen in das Zuchtbuch:
Die endgültige Entscheidung des jeweiligen Zuchtverbandes über die Eintragung
eines Pferdes in eine Abteilung des Zuchtbuches erfolgt auf Antrag nach den in der Zuchtordnung festgelegten Kriterien.
Zuchtprogramm:
Das Zuchtprogramm ist die Gesamtheit der zur Erreichung des züchterischen
Fortschrittes durchgeführten Aktivitäten. Im Zuchtprogramm müssen Angaben gemacht werden zu
-
Zuchtziel
-
Zuchtmethode
-
Leistungsprüfungen - Selektionskriterien
-
Umfang der Zuchtpopulation
-
Abstammungsnachweis, Geburtsbescheinigung (Zuchtbescheinigung,
Identitätsnachweis)
Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung sind von einer anerkannten
Züchtervereinigung ausgestellte Urkunden über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie gelten als Zuchtbescheinigung im
Sinne des jeweiligen nationalen Tierzuchtgesetzes.
Züchter:
Der Züchter eines Pferdes ist der Besitzer der Zuchtstute zur Zeit der
Bedeckung
Diese Rahmen-Zuchtbuchordnung
wurde auf der ordentlichen Delegiertenversammlung der ISG am 19.Mai 2007 in Kabiuk/Bulgarien von der Versammlung satzungsgemäß
beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Zuchtbuch-Rahmenordnung und dient im Sinne einer Ursprungs-Zuchtbuchregelung der EU, als
Grundlage für die Zuchtbuchordnungen der angeschlossenen Mitgliedsverbände. In diesem Sinne regelt die ISG gemeinsam mit ihren
Mitgliedsverbänden die Regeln der Zucht des Shagya-Araber.
ISG

Internationale Shagya-Araber Gesellschaft e.V.
Purebred Shagya-Arabian Society Internationale
D-Rotenburg, 2007 H- Bábolna, 2007 D- Hannover,
2007
Ahmed Al Samarraie Támas Rombauer Diether von Kleist
Präsident/President
Stellvertreter/ Vice-President Stellvertreter/Vice-President
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